#
272:
by
©
Hilmar Alquiros,
Philippines
~ rekonstruiert.
© Dr. Hilmar Alquiros The Philippines 2002 ff.
Kurz-Skript: Lernbehinderung…
(!)
vor 2018
Definitives … Lernbehinderung = "schlagwortartiger Sammelbegriff"; längerfristig erschwertes Lern-/ Leistungsverhalten [Kanter & Scharff!]
Differentialdiagnose: exakte Definition fehlt; kein einfaches, unumstrittenes Kriterium! "Lernbehinderung" bzw. "Argumente für Rehabilitationshilfen"
Indiv. Feststellung [R.Erl. 20/88, 51/96] schulische, psychologische (PD) + berufliche Lernbehinderung [§19 SGB III]:
erschwerte Eingliederung in den Arbeitsmarkt: Empfehlungen durch Fachdienste ] Zuordnung durch Rehaberater!
überlappend: durchaus auch Sonderschüler ohne, Hauptschüler mit Lernbehinderung!
Eindeutige Ergebnisse vs. Grenzfälle: nicht lernbehindert / lernbehindert / geistig behindert
Begriffsentwicklung (nach immer kürzeren Pejorationsphasen):
~1800: "Schwachsinnigenanstalten"
~1835: "Notschule"
~1850: "Hilfsschule" ("Debile")
~1961: "Sonderschule" [Wikipedia] ] "Lernbehinderung" [Hessen, 1972 KMK]:
<1995: "http://de.wikipedia.org/wiki/Sonderschule" [Wikipedia] (Förderzentren / -zweige) / "Integrationsklassen"
~20??: "Special School" (USA) ... ?!
Lernprobleme / Stufen:
"Lernschwäche": behebbar = nicht schwerwiegend / umfassend / lang andauernd
"Lernbeeinträchtigung": Grenzfälle!
Teilweise zu Unrecht in Sonderschulen!
(Lern- / Leistungsausfälle durch Milieuschäden,
Verhaltensauffälligkeiten, Kenntnisrückstände, inadäquate Lernstile,
mangelnde Motivierbarkeit) … ["Pisa"(!)]
Lernbehinderung: "IQ" < 80-85, "Anker": nicht Regelschule, nicht "einfache" (duale) Ausbildung, z. Zt. 3 (unscharfe!) Teilkriterien:
"schwerwiegend": Normabweichung, ~2 Schuljahre (vorwiegend Deutsch, Mathe)
"umfänglich": nicht nur isolierte Leistungsausfälle / Lernstörungen
"lang andauernd": nicht in absehbarer Zeit behebbar, z.B. Klassenwiederholung
Lernbehindert "... sind Personen, die in ihrem Lernen umfänglich und lang andauernd beeinträchtigt sind und die deutlich von der Altersnorm abweichende Leistungs- und Verhaltensformen aufweisen, wodurch ihre berufliche Integration wesentlich und auf Dauer erschwert wird (DA 19.0.3. zum SGB III).
Soweit die Behinderung oder die drohende Behinderung nicht durch vorliegende Gutachten ausreichend nachgewiesen oder nicht offenkundig ist, sind zu deren Feststellung die Fachdienste der Bundesagentur einzuschalten.
Die Frage, ob ein behinderter Antragsteller zum Personenkreis des § 19 SGB III zählt, ist jedoch nicht an die Fachdienste zu richten. Diese Entscheidung trifft der Reha-Berater unter Berücksichtigung der erstellten Gutachten."]
Behindert:
§ 19 des SGB III definiert den Personenkreis wie folgt:
"(1) Behindert im Sinne dieses Buches sind Menschen, deren
Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter teilzuhaben,
wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 des
Neunten Buches nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und
die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen, einschließlich
lernbehinderter Menschen. (2) Behinderten Menschen stehen
Menschen gleich, denen eine Behinderung mit den in Absatz 1
genannten Folgen droht."
Ursachen - vielfältig! (evtl. Begleitbehinderung bei Blinden, Gehörlosen, Körperbehinderten): vgl. Bedingungsmodell der Schulleistung; z.B.:
genetische Ursachen
Kenntnisrückstände / Entwicklungsrückstände / mangelnde Förderung
prägende Lernerfahrungen / inadäquate Lernstile
Milieuschäden (soziales Umfeld) / gesellschaftliche Rahmenbedingungen
Verhaltensauffälligkeiten / -störungen (Verhaltensmuster)
mangelnde Motivierbarkeit / Lern-Einstellungen
+ Wechselwirkungen mit Konzentration, Motivation, Reife, Sozialverhalten usw.
|
Ob Verhaltensstörungen im beschriebenen Sinn als Behinderung anzusehen sind, ist in der wissenschaftlichen Diskussion strittig. Dessen ungeachtet muß der Personenkreis bei der beruflichen Eingliederung spezifisch gefördert werden. Diese Förderung ist - je nach individueller Ausgangssituation - im Rahmen der beruflichen Rehabilitation oder der Förderung für Benachteiligte möglich. Verhaltensstörungen sind im engeren Sinne so definiert, daß sie hinsichtlich der intellektuellen Potenz - gemessen mit einem Intelligenztest - keine bedeutsamen kognitiven Ausfälle aufweisen. Dennoch kommt es - gemessen an den Schulleistungen - oftmals zu partiellen oder gar generalisierten Ausfällen, die sich bis zu Lernbehinderungen auswachsen können. Neuere Forschungen zur Metakognition legen nahe, daß Schüler mit Verhaltensstörungen vornehmlich Schwierigkeiten in den exekutiven Komponenten ihres Verhaltens zeigen: Defizite im Planen, Regulieren und Kontrollieren der eigenen kognitiven Vorgänge führen vielfach zu Aufmerksamkeitsstörungen oder impulsivem Verhalten. |
Multifaktorielles Modell = Störungen kognitiver Funktionen / Entwicklung (modernere Konzepte) - häufige Schwierigkeiten der Lernbehinderten z.B. bzgl.:
abstrakter Begriffe
Größenschätzungen
Oberbegriffsbildung
Verständnis für Symbole und deren Verknüpfungen
Generalisierungen
Perspektivwechsel
Entwicklungsrückstand
mangelnder Sinnkonzepte für die Verhaltenssteuerung (= "zentrale Schwäche Metakognition")
Abgrenzungen
zu neurologischen Störungen (Anfallsleiden, Lähmungen, Spasmen, Gleichgewichtsstörungen, motorische Koordinationsstörungen, Wahrnehmungsstörungen usw.)
zu Teilleistungsstörungen / Teilleistungsschwächen = umschreibbaren Entwicklungsstörungen in einzelnen Funktionsbereichen:
o Schrift und Sprache
o Rechen- / Schreibschwäche
o Schwächen der Koordination
o Fein- / Grobmotorik
o motorische / psychische Unruhe
o Aufmerksamkeitsschwankungen / Konzentration
o Instruktionsfähigkeit usw.
Referenzen:
(Literatur-
/ Link-Empfehlungen)
Bundesagentur
für Arbeit: Teilhabe
durch berufliche Rehabilitation - Online-Handbuch für
Beratung, Förderung, Aus- und Weiterbildung.
[darin: Kanter
& Scharff: Lernbehinderung]
Eberwein, H.: Lernbehinderung - Faktum oder Konstrukt? In: Zeitschrift für Heilpädagogik 1 (1997), S. 14-22.
Lernbehinderung / Lernstörung / Geistige Behinderung [Wikipedia]
Lernbehinderung [Bildungsserver]:
Rechenschwäche - Dyskalkulie [Wikipedia]
Lernbehinderung [Weiß, H.] ("Online-Familienhandbuch")
Schopf, Peter: Lernschwäche, Lernbeeinträchtigung, Lernbehinderung - Aspekte zur Klärung. In: informationen (ibv) 6/98, 11.2.1998, S. 340-449
Schopf, Peter: Psychische Erkrankungen [Online-Handbuch]
Verbesserung der beruflichen Eingliederung von Jugendlichen mit Lernbehinderungen - Das derzeitige Angebot der beruflichen Rehabilitation:
Möglichkeiten und Grenzen sonderpädagogischer Förderung ["Lernen fördern"]
Bedingungsmodell der Schulleistung [Uni Rostock]

© Dr. Hilmar Alquiros The Philippines 2002 ff.
Klaus, Hilmar
老子 Lǎozĭ – 道德經 Dàodéjīng.
Aachen: Hochschulverlag / Mainz Verlag, IX 2008, 548 p. Bibliographie 140 S. [hardcover ISBN 978-3-8107-0032-2 & XI 2008 softcover 978-3-8107-0041-4].
[German edition of The Tao of Wisdom, comparing the three German translations (verbatim, analogous, poetic) in opposite pages; German commentaries in the bibliography.]
→ www.tao-te-king.org + → http://www.tao-te-king.org/Das_Tao_der_Weisheit.htm
&
Klaus, Hilmar
The Tao of Wisdom.
老子 Lǎozĭ – 道德經 Dàodéjīng. Chinese - English - German.
Aachen: Hochschulverlag / Mainz Verlag, IX 2009, 548 p. [ISBN 978-3-8107-0032-2 & 978-3-8107-0041-4].
First trilingual edition, comparing verbatim + analogous English + German translations, bibliography 140 p.
→ www.tao-te-king.org + → http://www.tao-te-king.org/the_tao_of_wisdom.htm